Werkvertragsrecht

Werkverträge verpflichten den Werkunternehmer zur Herstellung eines bestimmten Erfolges. Nicht immer gelingt dies zur (ausreichenden) Zufriedenheit des Kunden. Oft sind die Leistungen auch ungenügend und entsprechen nicht dem Stand der Technik bzw. dem vereinbarten oder gewöhnlich vorausgesetzten Standard. Häufig sind Rechtsstreitigkeiten wie die Klage des Kunden auf Verbesserung oder des Werkunternehmers auf Zahlung des Werklohns die Folge. Zwar sehr oft, aber nicht immer, kommt es auf die Einschätzung des gerichtlich beeideten Sachverständigen an. Durch richtig eingesetztes rechtliches Wissen lassen sich immer wieder Erfolge abseits technischer Sachverständigenfragen erzielen. Nutzen Sie unsere Erfahrung auf diesem Gebiet.

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